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OLG München, 18.07.1988 - 11 WF 887/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 972
- Rpfleger 1989, 70
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage
Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem PKH-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1142f.; OLG München, Rpfleger 1989, 70 m.w.N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117 Rn. 7). - LAG Nürnberg, 23.10.2003 - 7 Ta 174/03
Prozesskostenhilfeantrag und bedingte Kündigungsschutzklage - nachträgliche …
Es kann zugunsten der Klägerin angenommen werden, dass Prozesskostenhilfeantrag und Klage gleichzeitig bei Gericht eingereicht und so in ein Hilfsverhältnis zueinander gestellt werden können, dass die Klage bedingt durch die Prozesskostenhilfe-Bewilligung erklärt sein soll (…für die Zulässigkeit: Baumbach u.a., ZPO-Komm., 61. Aufl., Rdnr. 8 zu § 117 m.w.N.;… Zöller u.a., ZPO-Komm., 23. Aufl., Rdnr. 10 zu § 117; OLG München, MDR 88, 972;… gegen die Zulässigkeit: Thomas-Putzo, ZPO-Komm., 25. Aufl., Rdnr. 4 zu § 117). - OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98
Selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Wiedereinsetzung in den …
Die Gebote der Prozeßklarheit und der Bestimmtheit werden insofern nicht beeinträchtigt (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 512; a.A. OLG München MDR 1988, 972 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 117 Rdn. 11). - OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH
Eine solche Klarstellung kann insbesondere dadurch erfolgen, daß eine beigelegte Klageschrift nur als Klageentwurf oder beabsichtigte Klage bezeichnet und nicht unterschrieben wird, ferner kann die Einreichung der Klage von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht werden (OLG München, RPfl 1989, 70). - OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfebewilligung; Rechtsklarheit; …
Der dagegen von der Klägerin unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, Komm. zur ZPO, 55. Aufl. 1997, § 117 Rdnr. 7 und der dort zitierten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (…Urt. v. 21.09.1988 - 13 K 3/88 -, NJW-RR 1989) sowie des OLG München (Beschl. v. 18.07.1988 - 11 WF 887/88 -, MDR 1988, 972) erhobenen Einwand, daß eine durch Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bedingte Klageeinreichung zulässig sei, rechtfertigt keine andere Beurteilung.